Führerschein Klasse T
Fahrzeugart - Landwirtschaftliche Zugmaschinen
über 40 km/h bis 60 km/h;
landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen
oder selbstfahrende Futtermischwagen
Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahren Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
| Mindestalter: |
16 für bbH 40 km/h,
18 für bbH 60 km/h
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| Geltungsdauer: | ohne Befristung |
| Vorbesitz erforderlich: | NEIN |
| Beinhaltet Klasse: | L, AM |
| Sehvermögen: | Sehtest |
| Erste Hilfe: | Lebensrettende Sofortmaßnahmen |
