Führerschein Klasse A
Fahrzeugart - Schwere Krafträder
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
| Mindestalter: |
24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
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21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
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| Geltungsdauer: | ohne Befristung |
| Vorbesitz erforderlich: | NEIN |
| Beinhaltet Klasse: | A2, A1, AM |
| Sehvermögen: | Sehtest |
| Erste Hilfe: | Lebensrettende Sofortmaßnahmen |
