Führerschein Klasse L
Fahrzeugart - Landwirtschaftliche Zugmaschinen,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Flurförderzeuge
Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die
Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche
Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und
andere Flurförderzeuge mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
| Mindestalter: |
16
|
| Geltungsdauer: | ohne Befristung |
| Vorbesitz erforderlich: | NEIN |
| Beinhaltet Klasse: | Keine |
| Sehvermögen: | Sehtest |
| Erste Hilfe: | Lebensrettende Sofortmaßnahmen |
