Motorradführerschein AM, A1, A2, A, B196 & Mofa

Motorradführerschein

Dein Weg aufs Motorrad

Ob Roller, 125er, A2-Motorrad oder offene Klasse A: Bei der Verkehrs-Fachschule Bank findest du die passende Ausbildung für deinen Einstieg oder Aufstieg auf zwei Rädern. Wir begleiten dich professionell von der Beratung bis zur Prüfung.

Auf dieser Seite findest du die wichtigsten Informationen zu den Motorradklassen AM, A1, A2 und A, zur Erweiterung B196 sowie zur Mofa-Prüfbescheinigung nach § 5 FeV.

Klasse A

A – die offene Motorradklasse

Was darfst du mit Klasse A fahren?

Die Klasse A ist die offene Motorradklasse. Sie umfasst Krafträder ohne Leistungsbeschränkung sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW. Damit ist sie die richtige Klasse für alle, die langfristig ohne Leistungsbegrenzung Motorrad fahren möchten.

Der Weg zur Klasse A hängt davon ab, ob du bereits A2 besitzt oder direkt einsteigen möchtest. Wir beraten dich, welcher Weg für dich am sinnvollsten ist.

Voraussetzungen und Ablauf

  • Direkteinstieg Motorrad: Mindestalter 24 Jahre
  • Aufstieg von A2 auf A: nach mindestens 2 Jahren A2, ab 20 Jahren möglich
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW: Mindestalter 21 Jahre
  • bei Direkteinstieg: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • bei Aufstieg: in der Regel praktische Prüfung
  • Klassen AM, A1 und A2 sind enthalten

A80 – früh starten, später offen fahren

A80 ist für dich interessant, wenn du bereits mit 21 Jahren die Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A machen möchtest. Bis zum 24. Geburtstag ist deine Fahrerlaubnis auf dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW beschränkt. Ab dem 24. Geburtstag entfällt diese Beschränkung, sodass du Motorräder der offenen Klasse A fahren darfst.

Wann ist A80 sinnvoll?

A80 kann sinnvoll sein, wenn du früh mit der Ausbildung beginnen möchtest und später automatisch in die unbeschränkte Klasse A wechseln willst. Wir beraten dich gerne, ob A80, der A2-Aufstieg oder der Direkteinstieg A für dich die bessere Lösung ist.

Klasse A2

A2 – Motorrad bis 35 kW

Was darfst du mit A2 fahren?

Mit der Klasse A2 darfst du Krafträder bis 35 kW Leistung fahren. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf höchstens 0,2 kW/kg betragen. Wenn das Motorrad gedrosselt ist, darf die ursprüngliche Leistung nicht mehr als doppelt so hoch sein.

A2 ist der passende Schritt für alle, die mit einem leistungsstärkeren Motorrad unterwegs sein möchten, aber noch nicht direkt in die offene Klasse A einsteigen.

Voraussetzungen und Ablauf

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Theorieunterricht und praktische Fahrausbildung
  • Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • bei Vorbesitz A1 seit mindestens 2 Jahren: Aufstieg mit praktischer Prüfung
  • Klassen AM und A1 sind enthalten
Klasse A1

A1 – Leichtkraftrad bis 125 cm³

Was darfst du mit A1 fahren?

Mit der Klasse A1 darfst du Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum und bis 11 kW Leistung fahren. Außerdem gilt ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg.

A1 ist ideal für alle, die früh richtig Motorradpraxis sammeln möchten. Wer später auf A2 oder A aufsteigen will, hat mit A1 eine gute Grundlage.

Voraussetzungen und Ablauf

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Theorieunterricht und praktische Fahrausbildung
  • Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW
  • Klasse AM ist enthalten
Klasse AM

AM – Einstieg in die Zweiradwelt

Was darfst du mit AM fahren?

Die Klasse AM ist der Einstieg für Kleinkrafträder und Roller. Dazu gehören unter anderem zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Auch bestimmte drei- und vierrädrige leichte Kraftfahrzeuge können darunterfallen.

AM ist besonders interessant, wenn du früh unabhängig unterwegs sein möchtest, zum Beispiel für Schule, Ausbildung, Freizeit oder kurze Wege im Alltag.

Voraussetzungen und Ablauf

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Theorieunterricht und praktische Ausbildung
  • Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • geeignet für Roller und Kleinkrafträder bis 45 km/h
  • Klasse AM ist in den Klassen A1, A2, A und B enthalten
Mofa-Prüfbescheinigung

Mofa – Prüfbescheinigung nach § 5 FeV

Was ist die Mofa-Prüfbescheinigung?

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im rechtlichen Sinne, sondern eine Prüfbescheinigung gemäß § 5 FeV. Sie berechtigt zum Führen von Mofas mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h und einem Hubraum von höchstens 50 ccm auf öffentlichen Straßen.

Wer bereits eine Fahrerlaubnis (z. B. Klasse B) besitzt, darf ein Mofa ohne gesonderte Prüfbescheinigung fahren. Für alle anderen ist die Prüfbescheinigung Pflicht – auch für vergleichbare Elektro-Kleinkrafträder mit max. 25 km/h.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • theoretische Prüfung (keine praktische Fahrprüfung erforderlich)
  • Ausbildung in Theorie und Praxis in der Fahrschule empfohlen
  • Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden
  • Versicherungspflicht und Kennzeichenpflicht für das Fahrzeug
Schlüsselzahl B196

B196 – mit Klasse B 125er fahren

Was ist B196?

B196 ist keine eigene Motorradklasse, sondern eine Erweiterung der Klasse B. Damit dürfen Inhaberinnen und Inhaber der Klasse B Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren, also Krafträder bis 125 cm³ und bis 11 kW.

B196 ist besonders interessant, wenn du ohne zusätzliche theoretische und praktische Prüfung in die 125er-Klasse einsteigen möchtest. Wichtig: Die Berechtigung gilt nur in Deutschland und ist kein Ersatz für eine vollwertige Klasse A1 im Ausland.

Voraussetzungen und Schulung

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B
  • Fahrerschulung in Theorie und Praxis
  • mindestens 4 Unterrichtseinheiten Theorie zu je 90 Minuten
  • mindestens 5 Unterrichtseinheiten Praxis zu je 90 Minuten
  • keine zusätzliche theoretische oder praktische Prüfung
  • Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein
Ablauf

So startest du deine Motorradausbildung

1
Klasse auswählen

Wir klären gemeinsam, ob AM, A1, A2, A oder B196 zu deinem Ziel passt.

2
Beratung & Unterlagen

Du erfährst, welche Unterlagen du für Antrag und Anmeldung brauchst.

3
Theorie und Praxis

Du startest mit Theorieunterricht und praktischer Ausbildung auf dem Zweirad.

4
Prüfung oder Schulungsnachweis

Je nach Klasse folgt eine Prüfung oder bei B196 der Nachweis über die Schulung.

Unterlagen

Was brauchst du für deinen Motorradführerschein

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass: zusätzlich Einwohnermeldeamtsbescheinigung)
  • biometrisches Passbild
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs (mindestens 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
  • Antrag auf Erteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • bei Aufstieg: vorhandene Fahrerlaubnis der Vorstufe
  • bei B196: vorhandene Klasse B und Nachweis der Voraussetzungen

Die zuständige Behörde kann je nach Einzelfall zusätzliche Unterlagen verlangen. Wir helfen dir bei der Vorbereitung.

Kosten & Preise

Was kostet der Motorrad-Führerschein?

Die Kosten für den Motorrad-Führerschein (AM, A1, A2, A, B196) richten sich nach der gewählten Klasse, Voraussetzungen und der individuellen Fahrstundenanzahl. Wir erstellen dir gerne ein individuelles Angebot – transparent und unverbindlich.

Schreib uns einfach über das Kontaktformular oder melde dich telefonisch – wir beraten dich persönlich zu allen Kosten und möglichen Fördermöglichkeiten.

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