FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Führerschein, die Ausbildung und die Fahrschule Bank. Fehlt deine Frage? Schreib uns einfach.

Die Dauer hängt von deinem Lernfortschritt, der Verfügbarkeit von Terminen und der gewählten Klasse ab. Der PKW-Führerschein (Klasse B) dauert im Durchschnitt 3 bis 6 Monate. Wer intensiver lernt oder einen Ferienkurs wählt, kann die Ausbildung deutlich verkürzen. Wir besprechen das gerne individuell mit dir – melde dich über unser Kontaktformular.

Das Mindestalter hängt von der Klasse ab: Klasse AM und Mofa-Prüfbescheinigung ab 15 Jahren, BF17 (begleitetes Fahren) ab 17 Jahren, Klasse B ab 18 Jahren, Klasse A2 ab 18 Jahren, Klasse A ab 20 Jahren (bei Direkteinstieg ab 24 Jahren). LKW- und Bus-Klassen haben eigene Mindestalter ab 18 bzw. 21 Jahren.

Die Ausbildung darf aber früher beginnen – du musst das Mindestalter erst zur Prüfung erreicht haben. Beim BF17 kannst du also bereits mit 16,5 Jahren mit der Ausbildung starten. Wir beraten dich gerne zum optimalen Zeitpunkt – einfach über das Kontaktformular melden.

BF17 steht für „Begleitetes Fahren ab 17". Du machst die komplette Führerscheinausbildung wie normal, kannst aber bereits ab 17 Jahren mit einer Begleitperson (mind. 30 Jahre alt, mind. 5 Jahre Führerschein, max. 1 Punkt in Flensburg) als Fahrer am Straßenverkehr teilnehmen. Mit 18 Jahren bekommst du den regulären Führerschein ohne weitere Prüfung. Mehr Infos auf unserer PKW-Seite oder einfach Kontakt aufnehmen.

In der Regel benötigst du: gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass zusätzlich eine Einwohnermeldeamtsbescheinigung), ein biometrisches Lichtbild, eine Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre), den Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs (mind. 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) sowie den Antrag bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Für Bus-Klassen ist zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) erforderlich. Wir helfen dir bei der Vorbereitung.

Die Gesamtkosten hängen von der Klasse, der Anzahl der benötigten Fahrstunden und den aktuellen Prüfungsgebühren ab. Wir erstellen dir gerne ein individuelles und transparentes Angebot. Schreib uns einfach über unser Kontaktformular oder melde dich telefonisch.

Die Mofa-Prüfbescheinigung (§ 5 FeV) ist keine Fahrerlaubnis, sondern berechtigt nur zum Führen von Mofas mit max. 25 km/h. Sie ist ab 15 Jahren möglich und umfasst neben einer theoretischen Prüfung auch einen praktischen Fahrausbildungsteil in der Fahrschule. Die Klasse AM ist eine vollwertige Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder und Roller bis 45 km/h sowie leichte vierräderige Kraftfahrzeuge. Sie ist ebenfalls ab 15 Jahren möglich, erfordert Theorie- und Fahrprüfung.

Alle Details zu beiden Klassen findest du auf unserer Motorrad-Seite.

Die Berufskraftfahrer-Ausbildung (BKF) nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) ist für alle Personen erforderlich, die gewerblich Güter oder Personen transportieren wollen. Sie umfasst eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation sowie regelmäßige Weiterbildungen alle 5 Jahre. Die Kosten können über das Arbeitsamt gefördert werden. Alle Infos gibt es auf unserer BKF-Ausbildungsseite.

Ja! Wir bieten sowohl Intensivkurse in den Schulferien als auch eine Abendfahrschule an. So kannst du die Ausbildung flexibel neben Schule, Ausbildung oder Beruf absolvieren.

Die Anmeldung zur Theorie- und Fahrprüfung übernehmen wir für dich. Du musst dich nur um deine Vorbereitung kümmern. Wir koordinieren die Termine mit dem TÜV und informieren dich rechtzeitig. Bei Fragen einfach über das Kontaktformular melden.

Wir sind an zwei Standorten für dich da: Zülpich (Frankengraben 11a, 53909 Zülpich) und Mechernich (Dr.-Felix-Gerhardus-Straße 5, 53894 Mechernich). Beide Standorte findest du auf unserer Standort-Seite. Bei Fragen einfach Kontakt aufnehmen.