Führerschein Klasse T

Fahrzeugart - Landwirtschaftliche Zugmaschinen
                      über 40 km/h bis 60 km/h;
                      landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen
                      oder selbstfahrende Futtermischwagen
 
Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahren Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.
 
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
 
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
 
Mindestalter:
16 für bbH 40 km/h,
18 für bbH 60 km/h
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: L, AM
Sehvermögen: Sehtest
Erste Hilfe: Lebensrettende Sofortmaßnahmen

 

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