Führerschein Klasse L
Fahrzeugart - Landwirtschaftliche Zugmaschinen,
selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Flurförderzeuge
Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die
Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche
Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und
andere Flurförderzeuge mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter: |
16
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Geltungsdauer: | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich: | NEIN |
Beinhaltet Klasse: | Keine |
Sehvermögen: | Sehtest |
Erste Hilfe: | Lebensrettende Sofortmaßnahmen |