Führerschein Klasse D
Fahrzeugart - Große Busse
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
| Mindestalter: | 24 Jahre 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation |
| 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche Prüfung bei der IHK) oder nach beschleunigter Grundqualifikation (dann auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt) | |
| 20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb | |
| 18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufkraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt | |
| Geltungsdauer: | befristet auf 5 Jahre |
| Vorbesitz erforderlich: | Ja, Klasse B |
| Beinhaltet Klasse: | D1 |
| Sehvermögen: | Augenärztliches Zeugnis/Gutachten |
| Erste Hilfe: | Erste-Hilfe-Kurs |
| Sonstige Unterlagen: | Ärztliches Zeugnis |
