Führerschein Klasse A1
Fahrzeugart - LeichtkrafträderKrafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer
Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.
| Mindestalter: |
16
|
| Geltungsdauer: | ohne Befristung |
| Vorbesitz erforderlich: | NEIN |
| Beinhaltet Klasse: | AM |
| Sehvermögen: | Sehtest |
| Erste Hilfe: | Lebensrettende Sofortmaßnahmen |
