Führerschein Klasse A
Fahrzeugart - Schwere Krafträder
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter: |
24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
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21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
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Geltungsdauer: | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich: | NEIN |
Beinhaltet Klasse: | A2, A1, AM |
Sehvermögen: | Sehtest |
Erste Hilfe: | Lebensrettende Sofortmaßnahmen |