Führerschein Klasse A1
Zeitpunkt der Antragsstellung
Der amtliche Führerschein kann fünf bis sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. In vielen Regionen wird der Antrag in der Fahrschule ausgefüllt und von dieser an die zuständige Behörde weitergeleitet. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.
Erforderliche Antragsunterlagen
- Ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
(Personalausweis oder Reisepass) - ein Lichtbild neueren Datums (keine Kopfbedeckung, Halbprofil, 35 x 45 mm)
- eine Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes (Sehtest, Zeugnis und Gutachten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
- ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (entfällt, wenn Führerschein vorhanden)
Als Nachweis gilt auch die Vorlage- eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung (auch aus dem Ausland)
- eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelfer(in), Altenpfleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in), Masseur(in), med. Bademeister(in), Krankengymnast(in)
- einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer oder über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung
- ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
- ein Zettel mit Fahrschulstempel oder eine Visitenkarte
(Fahrschule muß angegeben werden) - Geld für die Antragsgebühren der Behörde